Elternrat

Der Elternrat besteht aus Elternvertretern, die zu Beginn des Kindergartenjahres von den Eltern für ein Jahr gewählt werden. Die Anzahl der zu wählenden Eltern hängt von der Größe der Einrichtung ab.

Er hat folgende Aufgaben:

  • Der Elternrat unterstützt bei der Zusammenarbeit von pädagogischem Personal, Vorstand und Elternschaft
  • Er ist das Sprachrohr der Elternschaft
  • Der Elternrat hilft bei der Koordination von Elternaktivitäten
  • Er hat das Recht auf Anhörung in Personalangelegenheiten sowie zu Schließungszeiten und Ausgestaltung der Kozeption